Wird Soziale Neurowissenschaft und Sozialpsychologie im Hauptbereich (30 ECTS) gewählt, so ist der Besuch des Abteilungskolloquiums im ersten Jahr für ein Semester obligatorisch. Ebenfalls obligatorisch ist ein weiterer einsemestriger Besuch dieses Kolloquiums, wenn die Masterarbeit in der Forschungsgruppe Prof. Knoch geschrieben wird. Wird die Masterarbeit in der Forschungsgruppe Prof. Sczesny verfasst, ist der Besuch der Veranstaltung „Forschungsseminar Forschungsgruppe Prof. Sczesny“ für ein weiteres Semester obligatorisch.
Hier finden Sie detaillierte Informationen zum aktuellen Masterprogramm (gültig ab HS 2022) und zum alten Masterprogramm (gültig bis Ende FS 2022) an unserer Abteilung.
Sie haben die Möglichkeit Soziale Neurowissenschaft und Sozialpsychologie
im Hauptbereich (30 ECTS) und im Ergänzungsbereich (15 ECTS)
zu studieren.
Die jeweiligen Pflicht- und Wahlleistungen entnehmen Sie bitte dem folgenden Dokument: